Die Kurzzeitbehandlung dauert in der Regel 12 (16) Wochen und kann auch als Kombibehandlung mit ambulanter Vor- und Nachbehandlung durch eine Beratungsstelle beantragt werden. Dieses Angebot ist nur für Bewerber geeignet, die über ausreichende Fähigkeiten, sowie ein stabiles unterstützendes Umfeld und Erfahrungen mit längerer Abstinenz verfügen.
Dieses Modul ist für Rehabilitanden geeignet, die längere Abstinenzerfahrungen haben oder eine Auffangbehandlung durchführen. Die Abstinenzmotivation muss gefestigt sein und die Schwerpunkte der Behandlung liegen neben der Rückfallbewältigung und -vorbeugung in der Festigung der Erwerbsfähigkeit und in der Vorbereitung einer qualifizierten ambulanten Weiterbehandlung oder Nachsorge. Die Außenorientierung in der Behandlung wird frühzeitig gefördert.
Die Mittelzeitbehandlung dauert in der Regel 16 Wochen. Bei Bedarf mit anschließender Adaptionsphase.
Dieses Modul wird vergeben, wenn Fortschritte aus Vorbehandlungen bestehen, es sich also um eine verkürzte Auffangbehandlung handelt, und/oder klare Kompetenzen eingeschätzt werden, da z.B. noch ein Arbeitsplatz vorhanden oder die Abhängigkeitsentwicklung kurz ist. Da die Aufgaben der Behandlung, wie persönliche, soziale und berufliche Integration, in kürzerer Zeit bewältigt werden sollen, muss eine gute Vorbereitung und Eigenmotivation bestehen.
Die Schwerpunkte der Behandlung müssen begrenzt werden auf die Rückfallbewältigung und -vorbeugung, die Festigung der Erwerbstätigkeit und die Vorbereitung einer qualifizierten ambulanten Weiterbehandlung oder Nachsorge. Die Außenorientierung in der Behandlung wird frühzeitig gefördert.
Die Langzeitbehandlung ist in der Regel eine Erstbehandlung und angezeigt für Menschen mit länger andauernder Abhängigkeitserkrankung, die zusätzlich durch körperliche, psychosoziale oder juristische Folgen beeinträchtigt sind. Sie wird in der Regel mit Adaptionsphase geplant, d.h. 22 (bei Bedarf +2) Wochen Klärungs- und Intensivphase und 14 (bei Bedarf + 2) Wochen Adaptionsphase.
Zu Beginn der Langzeitbehandlung müssen persönliche Veränderungsziele erarbeitet werden, die in der Intensivphase zu überprüfen sind. Die Rückfallbewältigung und -vorbeugung, die Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit und die Vorbereitung einer ambulanten Weiterbehandlung und Nachsorge sind wesentliche Schwerpunkte. Familienangehörige und das unterstützende soziale Umfeld werden möglichst in die Behandlung einbezogen.
Die 14-wöchige Adaptionsphase bildet den zweiten Teil der stationären Suchtrehabilitation. Sie wird bereits in der Intensivphase der Therapie bewilligt und geplant, sodass ein nahtloser Übergang stattfindet. Ziel der Adaption ist es, die in der vorausgegangenen Intensivphase erreichten therapeutischen Fortschritte zu festigen und im Alltag nachhaltig umzusetzen.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf der beruflichen Wiedereingliederung und der sozialen Teilhabe. Die Suchttherapie wird während der Adaption fortgeführt und unterstützt die Patienten dabei, ihre neu entwickelten Strategien im Alltag zu erproben und weiter zu festigen. Weitere Schwerpunkte können die Rückfallbewältigung und -vorbeugung in alltagsnahen Lebenssituationen sein sowie die Festigung der Belastbarkeit.
Unsere Adaption wird überwiegend durch Patienten des Therapiezentrums Brückle belegt, jedoch gibt es ein Kontingent an freien Plätzen für Patienten aus anderen Einrichtungen.
Sollten Sie Interesse an einer Adaption in unserer Einrichtung haben, bewerben Sie sich gerne direkt bei uns.
Unter dem Motto „getrennt gehen, gemeinsam ankommen“ bieten wir mit der » Rehaklinik Lindenhof für Frauen in Schallstadt ein gemeinsames Angebot. Paare können sich für eine stationäre Drogentherapie entscheiden und in den ersten Monaten ihre individuellen Themen und Bedürfnisse in den zwei räumlich getrennten Einrichtungen klären.
Die räumliche Nähe und die gute Verbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln (stündliche Bahnverbindung, ca. 30 Minuten Wegzeit) erleichtert die Zusammenarbeit. Die gemeinsamen Angebote der Paar- oder Familientherapie, der Sozialberatung und der Zukunftsklärung werden durch besondere Besuchs- und Ausgangsregelungen unterstützt. In der Adaptionsphase und/oder in der Nachsorge können sie ihre gemeinsame Lebensplanung weiter entwickeln.
Die Dauer der Behandlung wird mit dem Paar individuell vereinbart. Die Aufnahme in dieses Angebot erfordert die Vorbereitung über eine Beratungsstelle zur Abklärung der gemeinsamen Erwartungen. Bei der Bewerbung ist es wichtig, dass die „Partnereinrichtung“ informiert wird, dass eine Paarbehandlung gewünscht wird.
Weitere Angebote vom Therapiezentrum Brückle